Familienbeihilfe

Mit der Diagnose ASS hat man das Recht auf finanzielle Unterstützung wie erhöhte Familienbeihilfe!

Diese beantragt man beim Finanzamt: hier zu den Formularen oder Hier

Die meisten (uns bekannten) Familien erhalten die Beihilfe ab Diagnosestellung (auch rückwirkend!). Da ASS aber eigentlich ab Geburt besteht, sollte man bei Antragstellung das Geburtsdatum wählen. Sollte dies nicht berücksichtigt werden, kann man auch Einspruch erheben.

Einen Nachteil für Bezieher/-innen der erhöhten Kinderbeilhilfe und/ oder Pflegegeld konnten wir nicht feststellen, da diese unter sensible medizinischen Daten nach der DSGVO (zum Link) fallen und geschützt sind. Jegliche Weitergabe ohne Einverständnis ist strafbar.

ACHTUNG: Zusätzliche Informationen

Bei gleichzeitigem Erhalt von Pflegegeld und Familienbeihilfe reduziert sich der Betrag des Pflegegeldes um 60€.
Beispiel: Bei Pflegestufe 2 (290 Euro) wird ein Betrag von 60 Euro abgezogen, sodass ein Auszahlungsbetrag an Pflegegeld von monatlich 230 Euro verbleibt.